Der Bundesgerichtshof hat die schriftliche Begründung seines Urteils in Sachen „Heise versus Musikindustrie“ nachgereicht. Mit der im Oktober 2010 ergangenen Entscheidung hatte das oberste deutsche Gericht bestätigt, dass heise online im Rahmen der redaktionellen Bericht-erstattung einen Link zum Hersteller Slysoft setzen darf, der Kopierschutz knackende Soft-ware anbietet.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel