In einem am 22.3.2011 abgeschlossenen Vergleich vor dem Landgericht Frankfurt hat sich die ProPayment GmbH verpflichtet, ab dem 22.3.2011 ihre Bankverbindung bei der Taunus Sparkasse nicht mehr in Rechnungen / Mahnungen anzugeben. Die Taunus Sparkasse hat die Geschäftsverbindung zur ProPayment GmbH wirksam zum 8.4.2011 gekündigt und wird das Konto der ProPayment GmbH entsprechend schließen.
Quelle: Taunussparkasse.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Reaktion(en) zu “Erneut Kontokündigung für Abzockunternehmen”