Erneut Kontokündigung für Abzockunternehmen




In einem am 22.3.2011 abgeschlossenen Vergleich vor dem Landgericht Frankfurt hat sich die ProPayment GmbH verpflichtet, ab dem 22.3.2011 ihre Bankverbindung bei der Taunus Sparkasse nicht mehr in Rechnungen / Mahnungen anzugeben. Die Taunus Sparkasse hat die Geschäftsverbindung zur ProPayment GmbH wirksam zum 8.4.2011 gekündigt und wird das Konto der ProPayment GmbH entsprechend schließen.

Quelle: Taunussparkasse.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

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