Das Landgericht Berlin hat zur aktuellen Debatte über den „Gefällt mir“-Button von Facebook eine Entscheidung getroffen. Geklärt wurde zwar nicht, ob der Button gegen das Datenschutz-recht verstößt, jedoch ob es, falls nicht, zu einer gerichtlichen Abmahnung kommen kann. Die Antwort lautet nein.
Quelle: Haufe.de / Zum Artikel