Das Amtsgericht Bremen erhielt Kenntnis von einem Schreiben eines Obergerichtsvollzieher K. Behrmann, in dem eine Betroffene aufgefordert wurde, einen bestimmten Betrag an eine HanseNet Telekommunikation GmbH zu zahlen. Sollte die Empfängerin des Schreibens nicht zahlen, müsste sie eine Haftstrafe absitzen.
Quelle: Ferner-Alsdorf.de / Zum Artikel
Reaktion(en) zu “Warnung: Falscher Obergerichtsvollzieher”