Negative eBay-Bewertung: Keine Löschung im Eilverfahren




Ein eBay-Verkäufer kann die Löschung einer negativen Bewertung eines Käufers die er erwi-dert hat im Regelfall nicht im Eilverfahren löschen lassen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat damit eine Entscheidung des Landgericht Düsseldorf bestätigt.

Quelle: Netzwelt.de / Zum Artikel

Ein Gedanke zu „Negative eBay-Bewertung: Keine Löschung im Eilverfahren“

Die Kommentare sind geschlossen.