Urteil: Privatleute haben keinen Auskunftsanspruch gegen Foren-Betreiber




Privatleute haben dem aktuellen Urteil zufolge keinen Auskunftsanspruch gegen Betreiber von Foren im Internet. Diese müssen Nutzerdaten nur der Polizei und anderen Behörden weitergeben – zum Beispiel dann, wenn es um Straftaten, Terrorismusbekämpfung oder Verstöße gegen das Urheberrecht geht (AG München, Urt. v. 03.02.2011 – Aktenzeichen: 161 C 24062/10).

Quelle: Computerbetrug.de / Zum Artikel