Die Aussicht auf eine hohe Rendite ist nicht selten ein wichtiges Verkaufsargument im Finanz-vertrieb. Wird die Rendite jedoch falsch berechnet, so muss dafür auch der vermittelnde An-lageberater geradestehen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem Grundsatz-urteil.
Quelle: Manager-Magazin.de / Zum Artikel