OLG Köln zweifelt IP-Adressen-Erfassung für Tauschbörsen-Abmahnungen an




Nun kommt das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem weiteren Fall zu dem Ergebnis, dass IP-Adressen fehlerhaft ermittelt worden waren und daher die offensichtliche Rechtsverlet-zung“ fehle, die für eine Abmahnung notwendig ist. Dies entschied das Gericht mit Beschluss vom 10. Februar 2011 (Az. 6 W 5/11).

Quelle: Heise.de / Zum Artikel