Auch wer bei einer Straftat nur zuschaut, kann sich schuldig machen




Raub ist eine schwer wiegendes Delikt, auch wenn die Beute gerade mal 7,50 Euro beträgt. Der Hauptschuldige dieses kürzlich vor dem Jugendschöffengericht verhandelten Vergehens konnte zwar unerkannt entkommen, aber sein Zufallsbekannter, der nichts tat, um die Straftat zu verhindern, musste sich nun wegen Beihilfe verantworten.

Quelle: Stuttgarter-nachrichten.de / Zum Artikel