Und wieder gibt es eine abstruse Abmahnung: Nach den Abmahnungen des Facebook-Like-Buttons steht nun eine Abmahnung im Raum, weil jemand in seinem Impressum die Inhalte nicht als HTML sondern als Grafik hinterlegt hat. Die “Barrierefreiheit” wäre damit in Frage gestellt und das ganz soll angeblich abmahnfähig sein.
Quelle: Ferner-Alsdorf.de / Zum Artikel
Reaktion(en) zu “Impressum als Grafik: Abmahnung”