Die Bundesnetzagentur hat jetzt ihr Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung für be-stimmte Forderungen der telomax GmbH erweitert. Das Verbot wurde gegenüber dem Unter-nehmen und sämtlichen betroffenen Netzbetreibern ausgesprochen, über deren Telefonrech-nungen die telomax GmbH Verbrauchern unter den Produkt-IDs 12001 bis 12007 Entgelte für Gewinnspieleintragsdienste berechnet, die von Drittfirmen erbracht werden sollen.
Quelle: Verbraucherrecht.blogg.de / Zum Artikel
Reaktion(en) zu “Bundesnetzagentur erweitert Abrechnungsverbot von telomax GmbH”