Eine öffentliche Sparkasse darf einer Inkassofirma, die für die Betreiber von Abofallen arbei-tet, die Eröffnung eines Girokontos verweigern. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main im Fall der Frankfurter Sparkasse entschieden (Az. 1 K 1711/10.F).
Quelle: Test.de / Zum Artikel
Reaktion(en) zu “Abofallen: Kein Konto für Abzocker”