Oberverwaltungsgericht Berlin stärkt Informationsfreiheit




Ein Ministerium kann sich bei der Abweisung eines Antrags auf Einsicht in Akten zur Vorberei-tung und Begleitung von Gesetzesvorhaben nicht pauschal auf Pflichten zur Geheimhaltung der Regierungstätigkeit beziehen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Branden-burg in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom Oktober (Az.: OVG 12 B 5.08).

Quelle: Heise.de / Zum Artikel