KJM will Jugendschutzprogramme nach altem Recht anerkennen




Die Kommission für Jugendmedienschutz will nach dem Scheitern der Novellierung des Ju-gendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) Jugendschutzprogramme auf der Grundlage des bestehenden Rechts anerkennen.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel