Deutsche Zentral Inkasso GmbH – wie unsere Justiz immer wieder von Abzockern verarscht wird




Die Präsidentin des Kammergerichts Berlin berichtet in einer heutigen Pressemitteilung zum Verfahrensstand der Deutschen Zentral Inkasso GmbH des Herrn Bernhard Soldwisch. In der Pressemitteilung wird auf Grund des erheblichen Presseinteresses der Verlauf und der aktuelle Sachstand dargestellt. Es zeigt erneut auf, wo die gravierenden Fehler im System zu finden sind, welche das Modell „Abofallen“ mit zugehörigem „Inkasso-Stalking“ am Leben erhalten – es ist einfach nur noch unglaublich, doch lesen Sie selbst:

 

Am 5. Mai 2009 ist die Deutsche Zentral Inkasso GmbH für den Bereich Inkassodienstleistungen im Rechtsdienstleistungsregister registriert worden. Mit Bescheid vom 15. September 2009 wurde die Registrierung gemäß § 14 Nr. 3 RDG widerrufen. Gegen den Widerruf hat die Deutsche Zentral Inkasso GmbH am 24. September 2009 mit aufschiebender Wirkung Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch ist mit Bescheid vom 1. Dezember 2009 von der Präsidentin des Kammergerichts zurückgewiesen worden. Dagegen hat die Deutsche Zentral Inkasso GmbH am 8. Januar 2010 mit aufschiebender Wirkung Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen VG 1 K 5.10) erhoben.

Einen Termin zur mündlichen Verhandlung hat das Verwaltungsgericht noch nicht anberaumt.

Das ernüchternde Fazit: Wer einmal eine Inkassolizenz erhält, kann mindestens 1,5 Jahre abzocken. Darüber hinaus stehen 16 Bundesländer für Inkassolizenzen zur Verfügung. Prima, das macht je Abzocker 24 Jahre freies Inkasso-Stalking und es gibt mehr als nur einen.

Neu ist das alles nicht – eher ein ganz alter Hut.

Ob der Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e. V. die gravierenden Fehler kennt?

Ja, man suggeriert auch sehr medienwirksam ein aktives Vorgehen gegen Abzocker, doch wer glaubt schon einer Lobby, die zahlende Mitglieder wie Mediafinanz oder Acoreus hat?

Wie lange kann und muss man dieses Schmierentheater noch ertragen?

Hier noch eine kleine Auswahl an einschlägig bekannten Ausführern des Inkassounwesens:

Zur Pressemitteilung der Präsidentin des Kammergerichts Berlin vom 26.01.11: