Der Karlsruher Rechtsanwalt Peter Nümann ist mit dem Versuch gescheitert, dem Heise Zeit-schriften Verlag Teile der Berichterstattung über das Geschäftsgebaren von Massenabmah-nern verbieten zu lassen. Nümann, der selbst als Massenabmahner im Urheberrechtsbereich gilt, sah durch Passagen eines c’t-Artikels seinen Ruf und seine Ehre verletzt.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel