Sparkasse: Kein Konto für Inkassounternehmen der „Internetabzocker“




Eine öffentliche Sparkasse ist nicht verpflichtet einem Inkassounternehmen, das für einen so genannten „Internetabzocker“ tätig ist, ein Konto zur Verfügung zu stellen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main.

Quelle: Kostenlose-Urteile.de / Zum Artikel