Menschenrechtsgerichtshof: Sicherungsverwahrung in Deutschland ist rechtswidrig




Deutschland ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzung der Menschenrechte verurteilt worden. Die Straßburger Richter haben erneut die nachträgliche Sicherungsverwahrung als Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention gerügt.

Quelle: Welt.de / Zum Artikel

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