Deutschland ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzung der Menschenrechte verurteilt worden. Die Straßburger Richter haben erneut die nachträgliche Sicherungsverwahrung als Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention gerügt.
Quelle: Welt.de / Zum Artikel
Reaktion(en) zu “Menschenrechtsgerichtshof: Sicherungsverwahrung in Deutschland ist rechtswidrig”