Bereits seit dem 1. Januar 2010 müssen Banken, Sparkassen und Wertpapierdienstleistungs-unternehmen über jede Anlageberatung zu Wertpapieren ein schriftliches Protokoll anfertigen und dem Privatanleger vor Vertragsabschluss aushändigen. Statt die Qualität der Anlage-beratung zu verbessern, versuchen einzelne Anbieter mit den Protokollen nur ihr eigenes Haftungsrisiko zu minimieren.
Quelle: Verbraucherrecht.blogg.de / Zum Artikel
Reaktion(en) zu “Richtiger Umgang mit Protokollen zur Anlageberatung”