Der Betreiber muss für Rechtsverletzungen seiner Kunden geradestehen, wenn er den Inter-netzugang nicht mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen ausstattet. In solch einem Fall ist nach Ansicht des Landgerichts Hamburg für einen Film ein Streitwert in Höhe von 10.000 Euro zulässig.
Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel
Reaktion(en) zu “Internetcafe haftet für Rechtsverletzungen seiner Kunden”