Getrennte Zustimmung für Gewinnspiel und E-Mail-Werbung notwendig




Die wettbewerbsrechtliche Einwilligungserklärung für Telefon- oder E-Mail-Werbung muss ge-trennt von anderen und in einer rechtlich eigenständigen Handlung erfolgen. Es reicht nicht aus, wenn sie zusammen mit anderen Erklärungen abgefragt wird.

Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel

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