Urteil: Verkäufer muss schlechte eBay-Bewertung akzeptieren




Wenn ein Verkäufer im Online-Auktionshaus eBay eine schlechte Bewertung bekommt, muss er damit leben. Das geht aus einem heute veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts München hervor (AZ 142 C 18225/09).

Quelle: Teltarif.de / Zum Artikel