Wenn ein Verkäufer im Online-Auktionshaus eBay eine schlechte Bewertung bekommt, muss er damit leben. Das geht aus einem heute veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts München hervor (AZ 142 C 18225/09).
Quelle: Teltarif.de / Zum Artikel
Wenn ein Verkäufer im Online-Auktionshaus eBay eine schlechte Bewertung bekommt, muss er damit leben. Das geht aus einem heute veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts München hervor (AZ 142 C 18225/09).
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