Nach einem Jahr Pause schließt sich die neue Vorsitzende Richterin der Einschätzung ihres Vorgängers an. Damit sind die Vorwürfe der Anlegeranwälte praktisch vom Tisch. Voraus-sichtlich im April wird entschieden, ob ein „wesentlicher Prospektfehler“ vorlag.
Quelle: Faz.net / Zum Artikel