Fernflüge: Haften Airlines auch für verpasste Anschlussflüge?




Fernflüge bestehen oft aus mehreren Teilstrecken. Die Verspätung eines Teilfluges kann zu Umbuchungen und einer späteren Ankunftszeit führen. Ob eine Airline dafür regresspflichtig ist, soll der EuGH klären.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel