Hamburger Gericht hält Ermittlung von IP-Adressen durch Dritte für unbedenklich




Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Ermittlung von IP-Adressen durch die Logistep AG aus datenschutzrechtlicher Sicht als unbedenklich eingestuft (Aktenzeichen 5 W 126/10).

Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel