Wasserzähler: BGH entscheidet zugunsten der Vermieter




Haus- und Wohnungsvermieter dürfen zur Abrechnung von Wasserkosten auch die Zähleran-gaben von nicht geeichten Wasseruhren nutzen. Sie müssen dann lediglich nachweisen, dass die Anzeige korrekt ist.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel