Der Billigflieger Germanwings darf Kunden nicht mit aufgeblähten Antragsformularen und Ge-bühren davor abschrecken, eine Erstattung von Steuern und Flughafengebühren zu fordern. Das hat das Landgericht Köln nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Fluggesellschaft entschieden.
Quelle: VzBv.de / Zum Artikel