Anschlussinhaber muss Dritte bei Nutzung des PCs nicht überwachen




Der Inhaber eines Internetanschlusses ist nicht verpflichtet, Personen zu überwachen, denen er die Nutzung seines PCs gestattet hat. Ausnahme: Der Nutzer liefert Anhaltspunkte dafür, dass die Gefahr einer Rechtsverletzung besteht.

Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel