BGH: Linksetzung kann Urheberrechte verletzen




Um Urheberrechte zu verletzen, genügt es in bestimmten Fällen, im Web einen Link beson-ders geschickt auf fremde, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu setzen – nämlich dann, wenn man damit Schutzmaßnahmen, die der Rechteinhaber gegen die unbefugte Nutzung seiner Inhalte getroffen hat, bewusst aushebelt.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel