OLG Düsseldorf: EPG-Betreiber müssen an VG Media zahlen




Betreiber von elektronischen Programmführern (EPG), die auf Computern oder Fernsehern empfangbar sind, müssen für die Nutzung der von den TV-Sendern bereitgestellten erwei-terten Programminformationen an die Verwertungsgesellschaft VG Media zahlen.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel