Die 5. große Strafkammer des Langgerichts (LG) Wuppertal hat in einem Beschluss entschie-den, dass die Nutzung fremder, unverschlüsselter WLANs nicht strafbar ist (Az. 25 Qs 177/10). Anlass war die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen einen Nicht-eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts (AG) Wuppertal vom 3. August 2010 (Az. 26 Ds-10 Js 1977/08-282/08).
Quelle: Heise.de / Zum Artikel