Werden durch Telefonanrufe, bei denen es nur einmal klingelt (sog. Ping-Anrufe), die Tele-fonbesitzer zu einem Rückruf der angezeigten Nummer veranlasst und stellt sich heraus, dass dieser zu einer kostenpflichtigen Tonbandansage führt, ist dies als Betrug strafbar.
Quelle: Haufe.de / Zum Artikel
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