Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde gegen Volkszählung nicht an




Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde von vier Bürgern gegen das Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 nicht angenommen. Die Verfassungsbe-schwerde genüge nicht den Anforderungen, die im Bundesverfassungsgerichtsgesetz gestellt werden.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel