Urteil in Straßburg: Kündigung wegen Ehebruchs ist rechtswidrig




Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Kündigung eines Organisten wegen einer außerehelichen Beziehung durch die Katholische Kirche in Deutschland als unrecht-mäßig verurteilt. Deutschland habe damit gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens verstoßen, befand das Straßburger Gericht.

Quelle: Tagesschau.de / Zum Artikel