Der juristische Streit zwischen einer Lehrerin und dem Schüler-Portal spickmich.de ist beendet: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde der Pädagogin aus Nordrhein-Westfalen gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach die Bewertung von Lehrern im Internet keine Persönlichkeitsverletzung darstellt, gar nicht erst zur Entscheidung angenommen.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel