Verbotene Werbung auch auf anderer Website nicht erlaubt




Eine durch Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verbotene Werbung darf nicht in selber Form auf einer anderen Website auftauchen. Denn sie ist nicht wettbewerbswidrig, weil sie auf einer bestimmten Website erschienen ist, sondern weil sie gegen Wettbewerbsvor-schriften verstoßen hat.

Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel