Jugendschöffengericht: Bewährungsstrafen für geständige Einbrecher




Zu Jugendstrafen zwischen einem Jahr und acht Monaten und 60 Sozialstunden verurteilte das Jugendschöffengericht vier Jugendliche und Heranwachsende im Alter zwischen 20 und 16 Jahren.

Quelle: DerWesten.de / Zum Artikel