Derzeit belästigt eine Frankfurter Reisemarkt GmbH mit unerwünschten Werbeanrufen die Brandenburger. Es wird ein Reisegewinn versprochen, dem eine schriftliche Reisebestätigung mit einer Zahlungsaufforderung folgt. Dazu Juristin Sabine Fischer-Volk: „Der als Reise-bestätigung untergeschobene Vertrag ist eigentlich nur ein unverbindliches Angebot!“
Quelle: Vzb.de / Zum Artikel