Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision von Jörg Tauss verworfen. Damit ist ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten rechtskräftig. Wegen des „Sich-Verschaffens kinderpornographischer Schriften“ tritt die 15-monatige Haftstrafe auf Bewährung nunmehr in Kraft.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel