Leiharbeiter: Weniger Steuern dank Verpflegungsmehraufwand




Der Bundesfinanzhof hat ein arbeitnehmerfreundliches Urteil gefällt: Beschäftigte bei Leih-firmen können in ihrer Steuererklärung in der Regel einen Mehraufwand für die Verpflegung geltend machen.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel