Diskriminierung: Suche nach „jungen“ Bewerbern verboten




Zu alt für den Job – deswegen wurde ein 51-jähriger Jurist von einer Münchener Fernsehproduktionsfirma abgelehnt. Er verklagte das Unternehmen auf Schadensersatz und bekam Recht. Das Bundesarbeitsgericht berief sich auf das Gleichbehandlungsgesetz.

Quelle: Faz.net / Zum Artikel