Zu alt für den Job – deswegen wurde ein 51-jähriger Jurist von einer Münchener Fernsehproduktionsfirma abgelehnt. Er verklagte das Unternehmen auf Schadensersatz und bekam Recht. Das Bundesarbeitsgericht berief sich auf das Gleichbehandlungsgesetz.
Quelle: Faz.net / Zum Artikel