Die Verurteilung der Ex-Frau des ehemaligen Flowtex-Chefs Manfred Schmider wegen Geldwäsche ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Baden-Württemberg) verwarf jetzt die Revision der Angeklagten als unbegründet. Eine Große Strafkammer des Landgerichts hatte im Dezember 2009 die geschiedene Ehefrau Schmiders wegen Geldwäsche zu einer Geldstrafe von 100 000 Euro verurteilt.
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