Shopping im Urlaub: Weiterverkauf von Plagiaten strafbar




Gefälschte Markenjeans, Designerbrillen oder Sportschuhe – sich im Urlaub mit Plagiaten einzudecken, ist nicht grundsätzlich verboten. Doch wer die Ware weiterverkaufen will, macht sich strafbar.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel