Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat die Oldenburger EWE abgemahnt. Die Verbrau-cherschützer monierten, dass der Versorger mit einem „irreführenden Schreiben“ an ihre Sondervertragskunden auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den Preisanpas-sungsklauseln beim Gas reagiert habe.
Quelle: Nwzonline.de / Zum Artikel
2 Gedanken zu „„Irreführendes Schreiben“: Abmahnung an EWE“