Nachdem die Polizei in Berlin wiederholt Kinder als Drogenverkäufer gefasst hat, mehren sich die Forderungen nach geschlossenen Heimen. Bis sie 14 Jahre alt sind, gelten Kinder und Jugendliche in Deutschland als strafunmündig. Die Polizei muss sie nach Festnahmen wieder laufen lassen. Gerichte können sie nicht bestrafen.
Quelle: Welt.de / Zum Artikel