Der Bundesgerichtshof hat das Recht auf „rechtliches Gehör“ vor der Justiz unterstrichen. Mit deutlichen Worten zerpflückten die obersten Zivilrichter zwei Urteile des Oberlandesgerichts Köln. Die Folge: Anleger im „Fundus-Fonds 27“ können etwas Hoffnung schöpfen.
Quelle: Faz.net / Zum Artikel