Die Abmahnung ist an sich ein legitimes Mittel, um für fairen Wettbewerb zu sorgen. Leider gibt es zahlreiche Händler und Anwälte, die dieses Instrument dazu missbrauchen, um ihre eigene Kasse aufzufüllen. In diesen Fällen des Rechtsmissbrauchs stellt sich die Frage, wer die Kosten des Abgemahnten zu zahlen hat. Das LG Bochum legte sie jetzt dem Abmahner auf.
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