OLG Frankfurt bestätigt Haftung des DeNIC für rechtswidrige Domains




Das DeNIC muss Domains, die offensichtlich die Namensrechte anderer verletzen, löschen. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Berufungsurteil vom 17. Juni 2010 (Az. 16 U 239/09). Bei „eindeutigen, sich aufdrängenden“ Fällen sieht das OLG die Domain-Verwaltung in der Störerhaftung. Wer die Löschung verlangt, muss dem Urteil zufolge allerdings einen rechtskräftigen Titel gegen den Domain-Inhaber vorlegen.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel