Abmahnung gegen Forenbetreiber muss konkrete Verletzung nennen




Die Abmahnung gegenüber einem Forenbetreiber wegen öffentlichen Zugänglichmachens von urheberrechtswidrigen Bildern muss die rechtsverletzende Grafik enthalten. Andernfalls kann der Forenbetreiber seinen Handlungs- und Prüfungspflichten nicht gerecht werden, so das Oberlandesgericht Hamburg.

Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel