Alkoholtests im Straßenverkehr: Polizei darf ohne Richter keine Blutprobe anordnen




Das Bundesverfassungsgericht hat die Entnahme von Blutproben nach Alkoholfahrten er-schwert: Polizeibeamte dürfen sich demnach nicht ohne weiteres auf „Gefahr im Verzug“ berufen, sondern müssen einen Richter fragen. Kritiker wollen diese Regelung am liebsten ganz streichen.

Quelle: Stern.de / Zum Artikel